Allgemeine Veranstaltungs- und Teilnahmebedingungen:
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:
(1) Mit Ausnahme von speziell ausgeschilderten und in der Ticketbeschreibung angegebenen Veranstaltungen ist der Zutritt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zur Veranstaltung nicht gestattet. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Ab 16 Jahren dürfen Jungendliche Veranstaltungen bis 24 Uhr in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist in jedem Fall dabei zu haben!
(2) Der Veranstalter hat bei Konzerten keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Bei Party-Veranstaltungen (Discothekbetrieb und Ähnliches) wird sich der Veranstalter an die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Lautstärke und Länge der Veranstaltung halten.
(3) Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird auf den Einsatz von Stroboskopen hingewiesen, diese können epileptische Anfälle herbeiführen.
(4) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(5) Verbotene Gegenstände sind z.B. Knallkörper, Drogen, Reizgas, pyrotechnische Gegenständen, Fackeln sowie Waffen. Diese verbotenen Gegenstände werden dem Ordnungsdienst oder, wenn anwesend, der Polizei übergeben. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
(6) Nicht zulässige Gegenstände sind Schirme aller Art, Glasbehälter, Dosen, Plastikflaschen, Speisen und Getränken jeglicher Art, Haustiere, Rucksäcke etc. Die nicht zulässigen Gegenstände werden vom Ordnungsdienst am Einlass einbehalten und können bei Verlassen des Geländes unkontrolliert wieder abgeholt werden. Es findet keine personenbezogene Sammlung statt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
(7) Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Eintrittspreises) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
(8) Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet selbige werden vom Ordnungsdienst am Einlass einbehalten. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
(9) Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ohne Auslasskarte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
(10) Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, sowie Videoaufnahmen vom Geschehen der Veranstaltung und der Teilnehmer anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Diese dürfen ebenfalls für Marketingzwecke verwendet werden. Die/Der Teilnehmende erklärt mit dem Kauf des Tickets hierzu ihr/sein Einverständnis. Gleiches gilt für etwaige Aufnahmen, welche durch die Presse und/oder das Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters anfertigt.
(11) Es erfolgt eine Einlasskontrolle, bei welcher das Einlasspersonal berechtigt ist, die Übereinstimmung zwischen Ticket und Person zu prüfen.

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